"der Öffentlichkeit zugänglich gemacht"


Definition:

Eine Erfindung wurde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wenn

(ständige Rechtsprechung, BGH GRUR 66, 484, 487 - Pfennigabsatz; BGH GRUR 71, 214 - customer prints)


Bei einem "unbegrenzten Personenkreis"  handelt es sich um beliebige Dritte. Eine Gruppe von Personen, die zur Vertraulichkeit verpflichtet waren, stellen einen begrenzten Personenkreis dar (der Kenntnis nehmen konnte). Es liegt dann folglich kein "unbegrenzter Personenkreis" im Sinne der vorgenannten Definition vor.

Es kommt nicht darauf an, ob ein beliebiger Dritter von der Erfindung tatsächlich Kenntnis genommen hat. Es genügt, daß die Möglichkeit bestand, von der Erfindung Kenntnis zu nehmen.

Die Möglichkeit der Kenntnisnahme darf nicht zu entfernt sein. Bestand nur eine verschwindend kleinen Chance, von der Erfindung Kenntnis zu nehmen, so ist die Möglichkeit der Kenntnisnahme zu entfernt.


Beispiel

Sachverhalt:
Vor der Anmeldung der Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt (Zeitrang der Anmeldung) wurde Kunden mitgeteilt, auf Wunsch könnten sie Prospekte über ein Produkt erhalten. Als Produkt wurde im Prospekt die Erfindung beschrieben. Nachweislich hatte kein Kunde einen Prospekt vor dem Anmeldetag angefordert.

Subsumtion:
Ein beliebiger Dritte konnte den Prospekt auf Wunsch erhalten. Es bestand folglich für einen unbegrenzten Personenkreis die Möglichkeit, von der Erfindung Kenntnis zu nehmen. Die Prospekte wurden bereitgehalten, damit ein beliebiger Dritter Kenntnis nimmt. Auch ist es üblich, daß angebotene Prospekt auch tatsächlich angefordert werden. Daher war die Möglichkeit der Kenntnisnahme nicht "zu entfernt". Der Prospekt wurde folglich der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Absatz 1 PatG / § 3 Abs. 1 GebrMG zugänglich gemacht. Er gehörte somit zum Stand der Technik nach § 3 Absatz 1 PatG sowie § 3 Abs. 1 GebrMG. (Die zum Patent angemeldete Erfindung war nicht mehr neu und damit nicht patentfähig.)


- Stand: Dezember 1998 -
Dr. Norbert Struck, www.patentanwaltskanzlei.de